Wie Sie den Presseberichten der letzen Wochen sicherlich bereits entnommen haben, erhebt die Stadt Köln ab dem 01.10.2010 eine Kulturförderabgabe auf alle Hotelübernachtungen in Höhe von 5 Prozent des Übernachtungspreises.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet sind, diese Abgabe von jedem Gast zu erheben und an die Stadt Köln abzuführen.
Jeder Gast hat jedoch die Möglichkeit, sich die Kulturförderabgabe von der Stadt Köln erstatten zu lassen, wenn er der Meinung ist, diese Abgabe nicht leisten zu müssen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass -innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung durch den Beherbergungsbetrieb- ein Antrag durch den Gast oder den Rechnungsempfänger auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck gestellt wird.
Auch wenn die Stadt zunächst eine Erstattung der Kulturförderabgabe ablehnt, muss in jedem Fall zur Frist– und Anspruchwahrung der Antrag gestellt werden, damit der Gast den möglicherweise zu Unrecht geleisteten Betrag erstattet bekommt, sollte im Nachhinein die Verfassungswidrigkeit der Kulturförderabgabe festgestellt werden.
Den dazu benötigten Vordruck können Sie hier als PDF downloaden und innerhalb der geforderten Monatsfrist ausfüllen und mit einer Rechnungskopie an das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schicken. Sie oder Ihre Gäste erhalten jedoch auch bei Check out an der Rezeption unseres Hotels diesen Antrag. Bei Fragen sind wir Ihnen dort gerne behilflich.
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