Wie Sie den Presseberichten sicherlich bereits entnommen haben, erhebt die Hansestadt Lübeck ab dem 1.1.2012 eine Übernachtungsteuer.
Als Steuerschuldner sind wir ab sofort verpflichtet, auf alle Übernachtungen mit privatem Reisegrund eine Übernachtungsteuer von 5% auf das erhobene Übernachtungsentgelt - abzüglich der Umsatzsteuer - zu erheben und an die Hansestadt Lübeck zu entrichten.
Beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsreisenden sind nach Erbrinung eines Nachweises von der Übernachtungsteuer befreit. Den dazu benötigten Vordruck können Sie hier als PDF downloaden:
| Arbeitgeberbestätigung | Eigenbestätigung für Selbständige |
Weitere Informationen zur Übernachtungsteuer erhalten Sie hier.
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