Zimmerdetail | Maritim TitiseeHotel
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Bettensteuer in Deutschland

Maritim proArte Hotel Berlin

Die Stadt Berlin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von­
5 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur CityTax

Maritim Hotel Bonn

Die Stadt Bonn erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen erhebt eine Tourismusabgabe (City Tax) in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen.

(ab dem 1. April 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).

Informationen zur Tourismusabgabe

Maritim Hotel Darmstadt

Seit 1. Januar 2023 erhebt die Stadt Darmstadt eine Übernachtungssteuer in Höhe von­ 2 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Übernachtungssteuer

Maritim Hotel Dresden

Seit 1. Juli 2015 erhebt die Stadt Dresden eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6 % auf alle Hotelübernachtungen.
Hinweis: Seit 1. Juli 2023 ist eine Befreiung für Geschäftsreisende nicht mehr möglich.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Düsseldorf

Ab dem 1. Januar 2024 erhebt die Stadt Düsseldorf eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3 € pro Person auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Frankfurt

Die Stadt Frankfurt erhebt seit dem 1. Januar 2018 einen Tourismusbeitrag auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zum Tourismusbeitrag

Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda

Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 € pro Person/Nacht auf alle Hotelübernachtungen ab 18 Jahre.

Maritim Hotel Köln

Die Stadt Köln erhebt seit 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen. 
(ab dem 1. Juli 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe). 

Informationen zur Tourismusabgabe

Maritim Hotel Königswinter

Die Stadt Königswinter erhebt seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen 
(ab dem 1. Januar 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).

Informationen zur Beherbergungssteuer

Kurtaxe in Deutschland

Zahlbar vor Ort (Angaben ohne Gewähr)

Bad Homburg

3,10 € pro Person/Tag
2,30 € zweite Person im Doppelzimmer/Tag

Kinder ab 7 Jahre:
1,30 € pro Kind/Tag

Bad Wildungen

2,60 € pro Person/Tag
(ab dem 1. Juni 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).

Kinder ab 7 Jahre:
1,30 € pro Kind/Tag

Bad Salzuflen

Vom 1. April bis 31. Oktober
4 € pro Person/Tag

1. November bis 31. März
3,70 €pro Person/Tag

Timmendorfer Strand

Januar bis April, Oktober bis Dezember 2024
2 € pro Person/Tag

Mai bis September 2024
3,50 € pro Person/Tag

Titisee

Befreiung nur bei geschäftlicher Tätigkeit in 79822 Titisee-Neustadt

2,90 € pro Person/Tag

Von 6 bis 15 Jahren:
1,20 € pro Kind/Tag

Travemünde

15. September bis 14. Mai
1,60 € pro Person/Tag

15. Mai bis 14. September
3 € pro Person/Tag

Wiesbaden

5 € pro Person/Tag 
Auch für Geschäftsreisende verpflichtend

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