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Code of Conduct

Richtlinien für Lieferanten & Geschäftspartner

Vorwort

Als eine der führenden deutschen Hotelgesellschaften verlangt die Maritim Hotelgesellschaft mbH (nachfolgend Maritim) von sich ein in jeder Hinsicht sozial und ethisch verantwortungsbewusstes Verhalten. Unsere Sorge gilt den Menschen, die innerhalb unserer Dienstleistungskette bei der Erstellung und Verbreitung unserer Serviceleistungen weltweit beteiligt sind. Deshalb ist es uns wichtig, dass der Markenname Maritim immer mit Achtung der Menschenrechte, fairen Arbeitsbedingungen und umweltfreundlichen Geschäftspraktiken einhergeht. Maritim ist der Überzeugung, dass Menschen, die durch ihre Arbeit unseren Erfolg mittragen, ein verbrieftes Recht auf die menschlichen Grundrechte haben und bei ihrer Arbeit weder körperlich noch geistig Schaden nehmen dürfen. Maritim erwartet von einem Arbeitgeber, dass er die menschlichen Grundrechte respektiert und seine Mitarbeitenden gerecht und mit Achtung behandelt.

Der vorliegende Code of Conduct gilt für alle Bereiche und Betriebsstätten der Maritim Hotelgesellschaft mbH sowie ihrer Lieferanten und Geschäftspartner. Als international tätiges Unternehmen sind wir in der Pflicht, sicherzustellen, dass dieser Code of Conduct weltweit Beachtung und Anwendung findet.


1. Einhaltung der Gesetze und ethische Grundsätze

Die Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner von Maritim befolgen die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. Sie unterstützen die Grundsätze des "Global Compact" der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO sowie die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ("Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work") in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten.

Dies gilt insbesondere für die Inhalte der im Folgenden behandelten Punkte.
 

2. Verbot von Korruption und Bestechung

Maritim toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen mit dem Ziel, Entscheidungsträger zu beeinflussen. Maritim erwartet von seinen Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern die Beachtung der internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im "Global Compact" der Vereinten Nationen und in lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind.

Im Wesentlichen erwartet Maritim von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern die Beachtung der folgenden Grundsätze:

  • Die Beschäftigten von Maritim nehmen keine Sachgeschenke, Zahlungen, Darlehen, geldwerte Geschenke (wie z.B. Urlaubsreisen, Einladungen zu Events oder andere Vergünstigungen) sowie weitere Leistungen, die dem persönlichen Vorteil dienen, von Lieferanten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten an. Diese Regelung gilt auch für Familienmitglieder der Beschäftigten sowie andere ihnen nahestehenden Personen, Lebenspartner und enge Verwandte. Ausgenommen sind Werbegeschenke von geringem Wert. Zweifelsfälle sind mit der/dem Vorgesetzten abzustimmen.
  • Muster- und Testprodukte werden nicht für den direkten Zufluss in das Privatvermögen eines Mitarbeitenden von Maritim oder seiner Angehörigen angeboten und übergeben.
  • Geschenke, Gefälligkeiten und sonstige Naturalwaren werden von den Lieferanten und Geschäftspartnern nur für den Geschäftsbetrieb und das Geschäftseigentum von Maritim und nur im rechtmäßigen Rahmen der gewöhnlichen Sitten und Gebräuche des alltäglichen Handelsgeschäftslebens angeboten und vergeben.


    3. Einladungen zu Veranstaltungen von Maritim

    Zur Vorstellung des Produktportfolios von Maritim werden mehrmals im Jahr Kundenveranstaltungen durchgeführt. Diese Promotions und/oder Events haben einen dienstlichen Hintergrund und entsprechen im Wert dem Grundsatz der "Geschäftsüblichkeit". Kundeneinladungen erfolgen unter strenger Einhaltung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


    3a. Zuwendungen an Amtsträger

    Amtsträger des öffentlichen Dienstes und Politiker sind hiervon grundsätzlich ausgenommen und dürfen nicht eingeladen werden, es sei denn, ein gegenteiliger Wunsch der betreffenden Person ist dokumentiert.


    4. Achtung der Grundrechte der Mitarbeitenden

    Jeder, der direkt oder indirekt für Maritim arbeitet, hat Anspruch auf den Schutz der menschlichen Grundrechte. Kein Beschäftigter darf aufgrund seines Alters, seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Religion, seiner geschlechtlichen Orientierung, seines Familienstands, seiner Elternschaft, seiner politischen Meinung oder seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden.

    Maritim lehnt Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder die Beschäftigung von illegalen Arbeitnehmern ebenso ab wie psychische und physische Disziplinarmaßnahmen. Maritim missbilligt jegliche Art von Belästigung und/oder Mobbing. Vorkommnisse dieser Art führen nach Kenntnis zur sofortigen Einstellung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten oder Geschäftspartnern.

    Maritim sowie ihre Geschäftspartner und Lieferanten halten die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und Arbeitgeberleistungen ein. Das bedeutet insbesondere, dass Maritim sich gesetzes- und tarifkonform verhält und neben diversen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch das seit dem 1. Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz einhält und mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt.


    5. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden

    Für Maritim hat die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer oberste Priorität. Daher wird erwartet, dass auch die Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anstreben, die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einhalten und für ein sicheres und ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld sorgen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.


    6. Umweltschutz

    Schon früh hat Maritim erkannt, dass der schonende Umgang mit Ressourcen einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung unserer Gesellschaft darstellt. In allen Häusern wird daher auf Maßnahmen gesetzt, die Energie sparen, unnötige Abfälle vermeiden und die Umwelt schonen. Von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern erwartet Maritim, dass der Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards beachtet wird und die jeweils geltenden Umweltgesetze vollumfänglich eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Umweltschutz" unter www.maritim.de.


    7. Planung der betrieblichen Kontinuität

    Maritim erwartet von seinen Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie auf Betriebsstörungen jeder Art vorbereitet  sind (z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Computerviren, Erkrankungen, Pandemien, Infektionskrankheiten), und dass sie insbesondere insoweit über Katastrophenpläne verfügen, um sowohl Mitarbeitende als auch Umwelt von den Auswirkungen etwaiger Katastrophen, die im Umfeld seines Betriebes entstehen, so weit wie möglich zu schützen.


    8. Dialog mit den Geschäftspartnern

    Dieser Code of Conduct ist ein öffentliches Dokument und als solches zu präsentieren, dass allen, die mit ihrer Arbeit an der Erstellung und Vermarktung unserer Dienstleistungen mitwirken, die hierin dargelegten ethischen Grundsätze bekannt sind. Unsere Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit Maritim befassten Mitarbeitende und Unterauftragnehmende diese Richtlinien kennen und dessen Regeln einhalten.


    9. Vertraulichkeit

    Geschäftspartner und Angestellte von Maritim verfügen über vertrauliche und sensible Informationen oder erlangen Kenntnis von solchen und sind daher verpflichtet, über diese Stillschweigen zu bewahren. Diese Informationen können sich unter anderem auf Geschäftsstrategien, Informationen über Lieferanten, Personalbelange, Verfahren und Methoden beziehen. Geschützte, vertrauliche und sensible Informationen über Maritim und über Angestellte von Maritim sind diskret zu behandeln und dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit kennen müssen.


    10. Einhaltung des Code of Conduct

    Maritim behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen dieses Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Lieferanten und sonstige Geschäftspartner von Maritim bestärken ihre Lieferanten wiederum darin, die diesen Richtlinien zugrunde liegenden ethischen Standards, Menschenrechte, Arbeitsschutz- und Umweltstandards mit Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lieferant / Geschäftspartner ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich. Jeder Verstoß gegen die im Code of Conduct für Lieferanten und sonstige Geschäftspartner genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten bzw. sonstigen Geschäftspartners betrachtet.


    Stand Januar 2014

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