Tasse Kaffee, Zeitung und Blume auf Tisch im Zimmer des Maritim Hotel Titisee
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Bettensteuer in Deutschland

Maritim proArte Hotel Berlin

Die Stadt Berlin erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 7,5 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur CityTax

Maritim Hotel Bonn

Die Stadt Bonn erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen erhebt eine Tourismusabgabe (City Tax) in Höhe von 5,5 % auf alle Hotelübernachtungen.

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Tourismusabgabe

Maritim Hotel Darmstadt

Die Stadt Darmstadt erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 2 % auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Übernachtungssteuer

Maritim Hotel Dresden

Seit 1. Juli 2015 erhebt die Stadt Dresden eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6 % auf alle Hotelübernachtungen.

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Düsseldorf

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Stadt Düsseldorf eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3 € pro Person auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Frankfurt

Die Stadt Frankfurt erhebt seit dem 1. Januar 2018 einen Tourismusbeitrag auf alle Hotelübernachtungen.

Informationen zum Tourismusbeitrag

Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda

Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 € pro Person/Nacht auf alle Hotelübernachtungen ab 18 Jahre.

Maritim Airport Hotel Hannover

Seit 1. Juli 2025 erhebt die Stadt Langenhagen/Hannover eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen.

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Bellevue Kiel

Die Stadt Kiel erhebt ab 1. Oktober eine Bettensteuer in Höhe 5 % des Nettoübernachtungspreises auf alle Hotelübernachtungen ab 18 Jahre.

Maritim Hotel Köln

Die Stadt Köln erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen.

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Tourismusabgabe

Maritim Hotel Königswinter

Die Stadt Königswinter erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen 

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Magdeburg

Die Stadt Magdeburg erhebt seit 1. April 2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf alle Hotelübernachtungen 

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Beherbergungssteuer

Maritim Hotel Stuttgart

Die Stadt Stuttgart erhebt für Aufenthalte ab 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3,21 € auf alle Hotelübernachtungen 

Gilt sowohl für Freizeit- als auch für Geschäftsreisende.

Informationen zur Übernachtungssteuer

Kurtaxe in Deutschland

Zahlbar vor Ort (Angaben ohne Gewähr)

Bad Homburg

3,20 € pro Person/Tag
2,30 € zweite Person im Doppelzimmer/Tag

Kinder ab 7 Jahre:
1,30 € pro Kind/Tag

Bad Wildungen

2,60 € pro Person/Tag
(seit dem 1. Juni 2024 sind berufsbedingte Übernachtungen nicht mehr befreit von der Abgabe).

Kinder von 7 bis 16 Jahre:
1,30 € pro Kind/Tag

Bad Salzuflen

1. April bis 31. Oktober
4 € pro Person/Tag

1. November bis 31. März
3,70 €pro Person/Tag

Timmendorfer Strand

Januar bis April, Oktober bis Dezember
2 € pro Person/Tag

Mai bis September
3,50 € pro Person/Tag


  • Bei einer Einschränkung von 80% im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie nur die Hälfte der Kurabgabe
  • Befreit sind schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 100 % nachweisen, sowie für die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag "B2 auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist
  • Befreit sind gültige „OstseeCard“-Inhaber aus Fremdgemeinden
  • Jahres Ostsee-Kurkarte
  • Befreit sind Teilnehmende an Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltung vor Eintreffen der Teilnehmenden im Gemeindegebiet bei dem Kurbetrieb angemeldet wird und soweit die Tagungsteilnehmenden die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen; diese Befreiung gilt nur bis zu einer Dauer von vier Tagen und hat keine Gültigkeit an Feiertagen, Freitagen, Samstagen und Sonntagen. Diese Regelung gilt nicht für Begleitpersonen

     

Titisee

Befreiung nur bei geschäftlicher Tätigkeit in 79822 Titisee-Neustadt

3,50 € pro Person/Tag

Von 6 bis 15 Jahren:
1,60 € pro Kind/Tag

Travemünde

15. September bis 14. Mai
2 € pro Person/Tag

15. Mai bis 14. September
3,50 € pro Person/Tag

Auch für Geschäftsreisende verpflichtend

Befreiung:

  • Studierende an den Hoch- und Fachschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100%
  • Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
  • Jahres-Ostsee-Card

Wiesbaden

5 € pro Person/Tag 
Auch für Geschäftsreisende verpflichtend

Touristensteuer im Ausland

(zahlbar vor Ort)

Kalabrien

Die Touristensteuer ist vor Ort im Hotels zu entrichten und beträgt zur Zeit 2,50 € pro Person und Nacht.

Malta

Urlauber müssen auf Malta eine Umweltsteuer von 0,50 € pro Erwachsenem (ab 18 Jahre) und Nacht zahlen. Der maximal zu entrichtende Betrag beläuft sich auf 5 € pro Erwachsenem und Aufenthalt. 

Mauritius

Urlauber müssen auf Mauritius eine Touristengebühr zahlen. Sie beträgt 3 € pro Person und Nacht und ist direkt vor Ort an der Rezeption des Hotels zu entrichten. 

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